Die Mediation umfasstzwei große Bereiche I) Die streitige Auseinandersetzung II) Regelungen für die Zukunft |
Komposition "Schnapsflasche und Kürbisse" Aquarell 2004 |
Die Mediation ist ein (altes/neues) Verfahren zur einvernehmlichen Beendigung von Streit, Auseinandersetzungen und Konflikten, die die Beteiligten ohne fremde Hilfe nicht, oder nur schwer, bzw. nur unbefriedigend bewältigen können. Dies gilt praktisch für alle Lebensbereiche. Gegensätzliche Interessen und festgelegte Standpunkte verdecken Lösungsmöglichkeiten,
und engen den Handlungsspielraum immer mehr ein, ohne daß die Parteien es bemerken.
Oft wird auch das eigentliche Ziel aus den Augen verloren.
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Sowohl im wirtschaftlichen,
als auch im privaten Bereich wird die Mediation weltweit angewandt und praktiziert. Trennungs-, Scheidungs- und Familienmediation Hier weitere Seiten. " "
Streitträchtige bzw. hauptsächlich prozessträchtige Bereiche - Vertragsabwicklungen - Erbschaftsstreitigkeiten - Trennung/Auseinander- setzungen von Gesell- schaften u. Betrieben - Bausachen, auch im Bauplanungsbereich - Wohnungseigentums sachen Problemlösungen und - Gestaltung zukünftiger Verhältnisse - Regelung von Nachlasssachen - Geschäftsvorhaben mit mehreren Beteiligten - Sozietäten - Bürogemeinschaften - Gesellschaften - Regelungen vor Ehe und Partnerschaft |
Ansonsten führt der Streit oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen -
mit allen seinen Konsequenzen. U.a. nicht nur zu unabsehbaren
Kosten, sondern auch zu einem unberechenbaren Ausgang (s. "Einzelne
Themen", "Statistiken" und "Kostenüberlegungen"). So kommen viele
Gerichtsvergleiche zustande, die unter enormem Prozessdruck (auch
Zeit) stehen und die die Parteien später deshalb oft bereuen.
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Regelungen für die Zukunft oder einer aktuellen Situation zwischen
mehreren Beteiligten sind oft schwierig, weil jeder (selbstverständlich)
seine Interessen gewahrt haben möchte, dabei aber bestrebt ist, weiter
mit den anderen Beteiligten auszukommen (zB.: als Wirtschaftspartner,
Vater/Mutter von Kindern oder Familienmitglied einer Erbengemeinschaft.
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